Prozesskostenhilfebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 2. Kammer) - 1 BvR 3269/08
Tenor
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Der Prozesskostenhilfebeschluss vom 30. Mai 2011 wird dahingehend geändert, dass an Stelle von Rechtsanwalt Dr. L. nunmehr Rechtsanwalt Dr. H. beigeordnet wird.
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Die Abänderung der Beiordnung erfolgt mit der Maßgabe, dass hierdurch für die Staatskasse keine höheren Kosten entstehen.
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