Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvC 1/15
Tenor
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Der Ablehnungsantrag gegen Richter Müller wird als unzulässig verworfen.
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Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
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Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 4. April 2017 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
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