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EuWG § 26 Wahlprüfung und Anfechtung

Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

(1) Über die Gültigkeit der Wahl und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl wird im Wahlprüfungsverfahren entschieden.

(2) Für das Wahlprüfungsverfahren gelten die Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes mit Ausnahme des § 6 Abs. 3 Buchstabe e, des § 14 Satz 2 und des § 16 Abs. 2 und 3 in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

(3) Gegen die Entscheidung des Deutschen Bundestages im Wahlprüfungsverfahren ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig. Die Beschwerde kann der Abgeordnete, dessen Mitgliedschaft bestritten ist, eine wahlberechtigte Person oder eine Gruppe von wahlberechtigten Personen, deren Einspruch vom Deutschen Bundestag verworfen worden ist, oder eine Gruppe von wenigstens acht Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland binnen einer Frist von zwei Monaten seit der Beschlußfassung des Deutschen Bundestages beim Bundesverfassungsgericht erheben; die Beschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen. Für die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht entsprechend.

(4) Im übrigen können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in diesem Gesetz sowie in der Wahlordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen angefochten werden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvC 7/25
5. Februar 2026
2 BvC 7/25 5. Februar 2026
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvC 9/25
26. November 2025
2 BvC 9/25 26. November 2025
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvC 8/25
3. November 2025
2 BvC 8/25 3. November 2025
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvC 13/25
23. Oktober 2025
2 BvC 13/25 23. Oktober 2025
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvC 11/25
15. Juli 2025
2 BvC 11/25 15. Juli 2025
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvC 2/25
15. Juli 2025
2 BvC 2/25 15. Juli 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 4 K 7459/24
8. Mai 2025
4 K 7459/24 8. Mai 2025
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvC 15/20
5. Juni 2024
2 BvC 15/20 5. Juni 2024
Ablehnung einstweilige Anordnung vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvQ 26/24
9. April 2024
2 BvQ 26/24 9. April 2024
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvC 63/19
1. Februar 2023
2 BvC 63/19 1. Februar 2023