Einstweilige Anordnung vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 3. Kammer) - 2 BvR 1405/17
Tenor
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Die einstweilige Anordnung vom 25. Juli 2017 wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
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