Ablehnung einstweilige Anordnung vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 3. Kammer) - 1 BvQ 81/18

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

1

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unzulässig.

2

Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris). Dazu gehört auch die Darlegung, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist. Wird - wie hier - isoliert eine einstweilige Anordnung beantragt, muss der Antrag die Angaben enthalten, die zur Begründung der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erforderlich sind.

3

Diesen Anforderungen genügt die Antragsbegründung nicht. Die Antragstellerin setzt sich mit den Gründen, aus denen die Verwaltungsgerichte ihr die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes versagt haben, nicht in hinreichender Art und Weise auseinander. Sie wiederholt insbesondere ihr fachgerichtliches Vorbringen zum Vorliegen eines Anordnungsgrundes, ohne sich zu den Argumenten der Verwaltungsgerichte zu verhalten. Sie trägt auch nicht vor, was sie im fachgerichtlichen Verfahren in hinreichender Weise gerügt hat, um den Grundsätzen der Subsidiarität und der Rechtswegerschöpfung im Hinblick auf eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die Versagung einer Rundfunkzulassung durch die Medienanstalt B. zu genügen.

4

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Zitiert von

Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 2687/25
16. Januar 2026
1 BvR 2687/25 16. Januar 2026
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 2141/25
22. Oktober 2025
1 BvR 2141/25 22. Oktober 2025
Ablehnung einstweilige Anordnung vom Unknown court (1. Senat 2. Kammer) - 1 BvQ 22/21
31. März 2021
1 BvQ 22/21 31. März 2021
Ablehnung einstweilige Anordnung vom Unknown court (1. Senat 2. Kammer) - 1 BvQ 15/21
22. Februar 2021
1 BvQ 15/21 22. Februar 2021
Ablehnung einstweilige Anordnung vom Unknown court (1. Senat 3. Kammer) - 1 BvQ 60/20, 1 BvQ 64/20
20. August 2020
1 BvQ 60/20, 1 BvQ 64/20 20. August 2020
Ablehnung einstweilige Anordnung vom Unknown court (1. Senat 3. Kammer) - 1 BvQ 12/20
13. Februar 2020
1 BvQ 12/20 13. Februar 2020
Ablehnung einstweilige Anordnung vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 1. Kammer) - 1 BvQ 85/19
20. November 2019
1 BvQ 85/19 20. November 2019
Ablehnung einstweilige Anordnung vom Unknown court (1. Senat 1. Kammer) - 1 BvQ 65/19
12. August 2019
1 BvQ 65/19 12. August 2019
Ablehnung einstweilige Anordnung vom Unknown court (1. Senat 1. Kammer) - 1 BvQ 63/19
8. August 2019
1 BvQ 63/19 8. August 2019
Ablehnung einstweilige Anordnung vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 1. Kammer) - 1 BvQ 9/19
13. Februar 2019
1 BvQ 9/19 13. Februar 2019

Referenzen