Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvE 10/23

Gegenstandswertfestsetzung im Organstreitverfahren zum Bundeswahlgesetz 2023

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 RVG).

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