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RVG § 14 Rahmengebühren

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

(1) Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts kann bei der Bemessung herangezogen werden. Bei Rahmengebühren, die sich nicht nach dem Gegenstandswert richten, ist das Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist.

(2) Ist eine Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr anzurechnen, ist die Gebühr, auf die angerechnet wird, so zu bestimmen, als sei der Rechtsanwalt zuvor nicht tätig gewesen.

(3) Im Rechtsstreit hat das Gericht ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen, soweit die Höhe der Gebühr streitig ist; dies gilt auch im Verfahren nach § 495a der Zivilprozessordnung. Das Gutachten ist kostenlos zu erstatten.

Referenzen

  • § 495 1x (nicht zugeordnet)

Zitiert von

Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht - L 5 SF 19/26 B E
14. April 2026
L 5 SF 19/26 B E 14. April 2026
Ablehnung einstweilige Anordnung vom Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern - 1/26 e. A.
26. Februar 2026
1/26 e. A. 26. Februar 2026
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 1805/21
12. Februar 2026
1 BvR 1805/21 12. Februar 2026
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvL 19/14
28. Januar 2026
2 BvL 19/14 28. Januar 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (6. Senat) - 6 E 173/25
15. Januar 2026
6 E 173/25 15. Januar 2026
Beschluss vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen - Vf. 2-IV-25
11. Dezember 2025
Vf. 2-IV-25 11. Dezember 2025
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 584/25
9. Dezember 2025
1 BvR 584/25 9. Dezember 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (16. Zivilsenat) - 16 U 148/24
27. November 2025
16 U 148/24 27. November 2025
Beschluss vom Amtsgericht Zeitz - 13 OWi 1246/24
19. November 2025
13 OWi 1246/24 19. November 2025
Urteil vom Kammergericht (25. Zivilsenat) - 25 U 62/23
19. November 2025
25 U 62/23 19. November 2025