Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 17 K 4226/99 E

Tenor

Der geänderte Einkommensteuerbescheid 1995 vom 16.01.2002 wird abge- ändert. Die zur Ablösung von Versorgungsansprüchen der Klägerin geleistete Zahlung von 175.320 DM unterliegt dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 24 Nr. 1 a Einkommensteuergesetz. Die Berech- nung der Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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