Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 9 K 5484/99 F

Tenor

Es wird festgestellt:

Der Eigentumsübergang an den Gebäuden auf dem Grundstück "E"-Straße "1" in "O" ist im Streitjahr gewinnerhöhend zu berücksichtigen.

Die Revision wird zugelassen


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