Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 17 K 4715/99 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 1997 vom 09.04.1999 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 05.07.1999 insoweit geändert, als die Einkommensteuer auf 0 EUR herabgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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