Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 3 K 122/01 H(U)

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 20.9.2000 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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