Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 18 V 4520/05 A(AO)

Tenor

Die Vollziehung des Bescheides über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen vom 18.8.2005 wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ausgesetzt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.


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