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FGO § 128

Finanzgerichtsordnung

(1) Gegen die Entscheidungen des Finanzgerichts, des Vorsitzenden oder des Berichterstatters, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide sind, steht den Beteiligten und den sonst von der Entscheidung Betroffenen die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zu, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist.

(2) Prozessleitende Verfügungen, Aufklärungsanordnungen, Beschlüsse über die Vertagung oder die Bestimmung einer Frist, Beweisbeschlüsse, Beschlüsse über die Ablehnung von Beweisanträgen, über Verbindung und Trennung von Verfahren und Ansprüchen und über die Ablehnung von Gerichtspersonen, Sachverständigen und Dolmetschern, Einstellungsbeschlüsse nach Klagerücknahme sowie Beschlüsse im Verfahren der Prozesskostenhilfe können nicht mit der Beschwerde angefochten werden.

(3) Gegen die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 und 5 und über einstweilige Anordnungen nach § 114 Abs. 1 steht den Beteiligten die Beschwerde nur zu, wenn sie in der Entscheidung zugelassen worden ist. Für die Zulassung gilt § 115 Abs. 2 entsprechend.

(4) In Streitigkeiten über Kosten ist die Beschwerde nicht gegeben. Das gilt nicht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesfinanzhof - V B 113/25
30. März 2026
V B 113/25 30. März 2026
Beschluss vom Bundesfinanzhof - VII B 78/25
8. Januar 2026
VII B 78/25 8. Januar 2026
Beschluss vom Finanzgericht Münster - 5 V 1464/25 U
17. Dezember 2025
5 V 1464/25 U 17. Dezember 2025
Beschluss vom Finanzgericht Münster - 5 V 608/25 U
17. Dezember 2025
5 V 608/25 U 17. Dezember 2025
Beschluss vom Bundesfinanzhof - VII B 81/25 (AdV)
26. November 2025
VII B 81/25 (AdV) 26. November 2025
Beschluss vom Bundesfinanzhof - VII B 80/25 (AdV)
26. November 2025
VII B 80/25 (AdV) 26. November 2025
Beschluss vom Finanzgericht Hamburg (3. Senat) - 3 V 112/25
18. November 2025
3 V 112/25 18. November 2025
Beschluss vom Finanzgericht des Saarlandes (1. Senat) - 1 V 1165/25
30. Oktober 2025
1 V 1165/25 30. Oktober 2025
Beschluss vom Bundesfinanzhof - II B 47/25 (AdV)
27. Oktober 2025
II B 47/25 (AdV) 27. Oktober 2025
Beschluss vom Niedersächsisches Finanzgericht - 1 V 38/25
16. Oktober 2025
1 V 38/25 16. Oktober 2025