Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 15 K 2167/04 E

Tenor

Die Einkommensteueränderungsbescheide 1999 und 2000 vom 30.10.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.03.2004 werden dahingehend geändert, dass der auf das Grundstück "L-Straße 1-3" entfallenden Entnahmegewinn außer Ansatz bleibt. Die Neuberechung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.