Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 15 K 5284/04 K

Tenor

Unter Änderung des Körperschaftsteuerbescheids vom 02.11.2000 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 01.09.2004 wird die Körperschaftsteuer 1998 unter Berücksichtigung einer weiteren Rückstellung in Höhe von 42.500 DM zum herabgesetzt. Die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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