Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 4817/06 VTa

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines ablehnenden Bescheids vom 28. September 2006 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. November 2006 verpflichtet, die Tabaksteuerzeichenschuld entsprechend der Steueranmeldung vom 15. September 2006 festzusetzen und 200 Bogen Steuerzeichen für einen Packungspreis von ..,.. EUR für 20 Zigaretten je Packung auszuliefern.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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