Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 12 K 4821/07 F

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2001 vom 22.11.2007 wird aufgehoben.

Das beklagte Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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