Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 5 V 3486/09 A(U)

Tenor

Die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2001 und 2002, jeweils vom 2.6.2009, wird ausgesetzt bis einen Monat nach Ergehen einer das Klageverfahren 5 K 3336/09 U abschließenden Entscheidung.

Die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2003 und 2004, jeweils vom 20.5.2009, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31.8.2009 wird ausgesetzt bis einen Monat nach Ergehen einer das Klageverfahren 5 K 3345/09 U abschließenden Entscheidung.

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung).


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