Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 3319/08 GE

Tenor

Die Grunderwerbsteuerfestsetzung in Form des Bescheides vom 23.09.2009 wird aufgehoben

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Die Revision wird zugelassen.


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