Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 15 K 233/12 Kg, AO

Tenor

Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 30. August 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. Dezember 2011 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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