Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 1 K 3740/13 E

Tenor

Der angefochtene Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 19. 7.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom  2.10.2013 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus Kapitalvermögen der erklärte Verlust in Höhe von 106.211 EUR aus den verfallenen Optionsscheinen steuermindernd berücksichtigt wird.

Die Berechnung der festzusetzenden Beträge wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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