Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 10 K 1751/13 Kg

Tenor

Der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom 18. März 2013 und die Einspruchsentscheidung vom 26. April 2013 werden insoweit aufgehoben, als sie die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für die Monate Januar 2011 und Mai bis August 2012 und die darauf beruhende Rückforderung eines Betrages von 920 Euro betreffen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.


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