Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 9 K 4203/13 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2011 vom 5.3.2015 wird dahin geändert, dass Aufwendungen in Höhe von xx € als Verluste aus Kapitalvermögen zusätzlich berücksichtigt werden. Die Ermittlung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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