Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 9 K 994/17 Kg

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Ablehnungsbescheids vom 2.02.2017 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.03.2017 verpflichtet, der Klägerin für ihren Sohn A Kindergeld für den Zeitraum Oktober 2016 bis März 2017 zu gewähren.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 82 vom Hundert und die Beklagte zu 18 vom Hundert.

Die Revision wird zugelassen.


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