Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 9 K 298/15 E

Tenor

Die Einkommensteuerfestsetzungen werden dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um ...Euro (2005), um …Euro (2006) und um … Euro (2007) gemindert und zugleich die Einkünfte aus Kapitalvermögen um … Euro (2005) und um … Euro (2006) erhöht werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Steuern wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 FGO).

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 97 % und die Kläger zu 3 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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