Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 223/18 Kg

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Bescheides vom 17. 10. 2017 und der Einspruchsentscheidung vom 28. 12. 2017 Kindergeld für B von August 2013 bis März 2016 festzusetzen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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