Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 850/18 Kg

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Bescheides vom 22. 12. 2017 und der Einspruchsentscheidung vom 1. 3. 2018 Kindergeld für den Zeitraum August 2016 bis März 2018 für die Tochter A festzusetzen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.


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