Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 14 K 1541/24 E

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 30.04.2024 und der Einspruchsentscheidung vom 08.07.2024 verpflichtet, die Einkommensteuerbescheide für 2021 vom 30.05.2022 und für 2022 vom 06.09.2023 dahingehend zu ändern, dass bei den außergewöhnlichen Belastungen zusätzlich Pflegepauschbeträge in Höhe von insgesamt 2.400 Euro pro Jahr in Abzug gebracht werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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