Beschluss vom Hessisches Finanzgericht (4. Senat) - 4 K 202/23
Tenor
Der Gerichtsbescheid vom 26.09.2024 4 K 202/23 wird dahingehend berichtigt, dass unter Ziffer 2. b) aa) der Entscheidungsgründe das Wort „Personenkraftwerken“ durch „Personenkraftwagen“ ersetzt wird.
Gründe
Hinsichtlich der tenorierten Änderung des Gerichtsbescheids liegt ein gemäß § 107 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung zu berichtigender Schreibfehler vor.
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