Beschluss vom Finanzgericht Köln - 4 V 2643/09

Tenor

Die Vollziehung des Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 2007 vom 29.05.2009 wird in Höhe von ... € ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Die Beschwerde wird zugelassen.


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