Urteil vom Finanzgericht Köln - 5 K 1872/13

Tenor

Der angefochtene Grunderwerbsteuerbescheid vom 22.07.2011 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 28.05.2013 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Finanzgericht Münster - 8 K 973/20 GrE,F
20. Mai 2021
8 K 973/20 GrE,F 20. Mai 2021

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