Urteil vom Finanzgericht Münster - 6 K 4015/02 I

Tenor

Unter Abänderung des Bescheides des Beklagten vom 08. Juni 2001 in der Fassung vom 09. Juli 2002 wird die Investitionszulage um .......... DM (............ EUR) erhöht.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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