Urteil vom Finanzgericht Münster - 6 K 2375/04 E

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 1999 und 2000 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 05.04.2004 werden dahingehend geändert, dass der Gewinn für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 um 21.771,00 DM niedriger ausgewiesen wird. Die Berechnung der festzusetzenden Steuer für die Streitjahre wird dem Finanamt aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Beschluss: Die Revision wird zugelassen.


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