Urteil vom Finanzgericht Münster - 15 K 5079/05 U

Tenor

Der Umsatzsteuer-Bescheid für 2004 vom 12.04.2007 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2004 auf minus 8.928,41 Euro herabgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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