Beschluss vom Finanzgericht Münster - 3 V 1562/13 F

Tenor

Die Vollziehung des Bescheides über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes auf den 26.03.2008 für Zwecke der Schenkungsteuer vom 02.11.2012 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung in der Hauptsache (3 K 1556/13 F) ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.


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