Urteil vom Finanzgericht Münster - 11 K 3350/13 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2008 vom 13.06.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.09.2013 wird dergestalt geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb um 480,00 EUR gemindert werden.

Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.


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