Urteil vom Finanzgericht Münster - 7 K 1015/18 Kg

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, gegenüber der Klägerin unter teilweiser Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 7.2.2018 und der Einspruchsentscheidung vom 27.2.2018 Kindergeld für ihren Sohn K M für den Zeitraum Juli bis Dezember 2017 festzusetzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.


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