Urteil vom Finanzgericht Münster - 1 K 71/16 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 17.06.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.12.2015 und der Einkommensteuerbescheid 2012 vom 06.01.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.04.2016 werden abgeändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen; ferner den Klägern das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und die Bescheide mit geändertem Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils bekannt zu geben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.


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