Beschluss vom Finanzgericht Münster - 11 V 3213/19 AO

Tenor

Die Vollziehung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 22.10.2019 (Geschäftszeichen .../Int. – VE-Lux.(EHST2) wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung über den als Einspruch zu behandelnden Antrag vom 08.01.2020 aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Beschwerde wird zugelassen.


Gründe:

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