Urteil vom Finanzgericht Münster - 1 K 3391/20 AO

Tenor

Die Prüfungsanordnung vom 20.08.2020 und die Einspruchsentscheidung vom 16.11.2020 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


Tatbestand

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Entscheidungsgründe

23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

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