Urteil vom Finanzgericht Münster - 13 K 1936/24 U,K

Tenor

Die Einspruchsentscheidung vom 29.08.2024 wird isoliert aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


Tatbestand:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Entscheidungsgründe:

19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48

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