Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Ta 7/96

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte Dr. H.,

P. und P.wird der Streitwertbeschluß des

Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.11.1995 teilweise

abgeändert.

Der Streitwert wird anderweitig wie folgt festgesetzt:

a) Für das Verfahren auf 45.000,-- DM

b) Für den Vergleich auf 52.583,-- DM.

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