Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 439/04

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.02.2004 wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 30.06.2003 nicht zum 30.06.2004 aufgelöst wird.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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