Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 6 Ta 67/07

Tenor

Auf die Beschwerde des Rechtsanwalts T. vom 05.01.2007 wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 21.12.2005 – 2 Ca 1963/06 lev – teilweise abgeändert:

Der Streitwert wird anderweitig für das Verfahren auf 37.500,00 €, für den Vergleich auf 110.416,66 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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