Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 4 Ta 630/16

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 14.11.2016 - 1 BV 18/16 - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert:

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) und 2) wird auf 4.000,00 € festgesetzt.

Die Beschwerdeführer haben eine Gerichtsgebühr in Höhe von 25,00 € zu tragen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen