Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 4 Ta 423/18

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts vom 24.09.2018 in Gestalt des Abhilfebeschlusses vom 29.10.2018 abgeändert.

Der Gebührenstreitwert wird für das Verfahren auf 8.325,00 € und für den gerichtlichen Vergleich vom 13.09.2018 auf 9.712,50 € festgesetzt.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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