Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 11 Sa 985/02

Tenor

hat die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 03.07.2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Limberg

sowie die ehrenamtlichen Richter Wevers und Walkowski

für Recht erkannt:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 23.05.2002 - 2 Ca 560/01- abgeändert.

Das beklagte L1xx wird verurteilt, der Klägerin den mit Ver-fügung des Landesversorgungsamts N1xxxxxxx-W7xxxxxxx unter der Ausschreibung Nr. 13/2000 vom 12.09.2000 aus-geschriebenen Dienstposten des Controllers/der Controlle-rin (Besoldungs-/Verg.-Gruppe A 12/A 13 BBesO bzw.

II a/III BAT) auf Dauer zu übertragen.

Das beklagte L1xx trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.


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