Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 168/05

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 13.09.2005 - 1 (4) BV 7/05 - wird als unzulässig verworfen.


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