Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 724/06

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 13.10.2006 - 3 (1) BVGa 3/06 - abgeändert.

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 4.000,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
20

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen