Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 149/07

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 16.02.2007 - 1 BV 63/06 - abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 12.000,00 € festgesetzt.


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